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Das Institut für Interne Revision – IIA Austria ist die Interessensvertretung des Berufsstandes der Internen Revisorinnen und Revisoren in Österreich.
Definition „Interne Revision“ und gesetzliche Grundlagen Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs-(„assurance-“) und Beratungsleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft. Die Interne Revision unterstützt die Unternehmens- bzw. Organisationsleitung in ihrer Kontrollfunktion im Rahmen ihrer Steuerungsaufgabe durch unabhängige Prüfungen. Gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung einer Internen Revision liegen in Österreich im §40 KWG für Kreditinstitute und §17b VAG für Versicherungsunternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform). Bei Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen werden die Aufgaben der IR darüber hinaus in den Mindestanforderungen an die Interne Revisionder Finanzmarktaufsicht (FMA) genauer beschrieben. Die Einführung einer Internen Revision sieht auch der Art. 18 des österreichischen Code of Corporate Governance vor. Auch wenn keine gesetzliche Vorschrift die Einrichtung einer Internen Revision vorgibt, so empfiehlt sich dennoch die Schaffung einer derartigen Funktion im Unternehmen. Die Arbeit der Internen Revision ist in den Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision definiert. Zertifizierte interne Revisorinnen und Revisoren (z.B. CIA - Certified Internal Auditor) |


